Sport-und Schwimmunterricht sind prinzipiell verpflichtende Fächer der vorgegebenen Stundentafel.
Eine Befreiung von diesem Unterricht ist durch die Eltern möglich. Sollte in der darauffolgenden Woche die Krankheit weiter anhalten, ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Kann eine Schülerin oder ein Schüler bestimmte Sportdisziplinen nicht ausführen können, ist ein ärztliches Teilattest vorzulegen, in welchem beschrieben ist, worin das Attest besteht (für welche Sportarten) und wie lange dieses voraussichtlich anhalten wird.
Prinzipiell besteht bei allen Befreiungen eine Anwesenheitspflicht in der Schule. Über Ausnahmen entscheidet die SportlehrerIn.
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