Sehr geehrte Eltern,
die Verordnung über „Hitzefrei“ besagt, dass die Kinder nach der 5. Stunde Schulschluss haben, wenn es so heiß ist, dass ein Unterrichten in den Klassenräumen nicht mehr möglich ist.
Alle Kinder werden in den Klassen so lange betreut, wie regulär Unterricht an diesem Tag wäre.
Sollte ihr Kind bei „Hitzefrei“ nach der 5. Stunde (12.00 Uhr) nach Hause gehen dürfen, so bitten wir Sie, den unteren Abschnitt ausgefüllt bei der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer abzugeben.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Gabriele Kus-Trensch
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